AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (Online-Shop)
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle über den Online-Shop von eniline GmbH (nachfolgend „eniline.ch“ genannt) getätigten Bestellungen und abgeschlossenen Verträge (nachfolgend „Bestellung“ genannt).
eniline.ch behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern.
Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann.
2. Angebot
Das Angebot richtet sich an natürliche Kundschaft mit Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein. Lieferungen erfolgen nur an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Das Angebot gilt, solange es im Online-Shop ersichtlich ist und/oder der Vorrat reicht. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Die in Werbung, Prospekten, im Online-Shop usw. gezeigten Abbildungen sowie sämtliche Angaben zu den Produkten (Beschaffenheit, Farbe, Materialien, Lieferanten, etc.) dienen der Illustration und sind unverbindlich.
3. Lagerbestand
Es ist möglich, dass bei Bestelleingang die Ware nicht mehr lieferbar ist. Der Artikel auf der Bestellung wird storniert und Sie werden per E-Mail darüber informiert. Nicht lieferbare Ware kann nicht vorgemerkt werden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter und unterbliebener Lieferungen sind ausgeschlossen. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
4. Preis / Versandkosten
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.). Massgebend ist der Preis im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung.
Für Porto und Verpackung werden pauschal CHF 9.00 verrechnet, ab einem Bestellwert von CHF 200.00 entfallen diese.
5. Bestellung / Mindestbestellwert
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop ist kein rechtlich verbindlicher Antrag, sondern ein unverbindlicher online-Katalog bzw. eine unverbindliche Aufforderung an die Kundschaft, das Produkt im Online-Shop zu bestellen.
Eine Bestellung gilt als Angebot an eniline.ch zum Abschluss eines Vertrages.
Pro Bestellung gilt ein Mindestbestellwert von CHF 50.
Nach Übermittlung der Bestellung erhalten die Kunden automatisch eine Eingangsbestätigung, die dokumentiert, dass die Bestellung bei eniline.ch eingegangen ist.
6. Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt nach Wunsch persönlich an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Lieferzeitspannen nach Eingang der Bestellung wird von eniline.ch so kurz wie möglich gehalten.
Die Kundschaft übernimmt die Verantwortung für die gelieferten Produkte, sobald sie das Haus verlassen hat. Versand –und Transportschäden (z.B. Beschädigung, Verluste) sind vom Auftraggeber ausschliesslich beim jeweiligen Transporteur geltend zu machen.
7. Zahlungsarten
Die Bezahlung erfolgt via Mastercard, American Express, VISA, Postcard oder Paypal.
8. Garantie und Haftung
Unsere Garantie beschränkt sich auf die Qualität der Produkte gemäss unseren Angaben. Bei fehlerhafter Ware wird nur der Warenwert ersetzt. Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Sollte ausnahmsweise ein Mangel eintreten, so räumt eniline.ch das Recht ein, die mangelhafte Ware so rasch als möglich kostenlos zu ersetzen oder zu verbessern.
9. Rückgaberecht
Bestellte Artikel können innert 10 Tagen seit Erhalt in der Originalverpackung zurück gesendet werden. Rückgabe von reduzierten Artikeln ist ausgeschlossen. Wir nehmen ausschliesslich unversehrte, ungetragene und unbeschädigte Artikel mit dazugehörigem Lieferschein zurück. Sollten wir eine Verschlechterung der Ware feststellen, sind wir berechtigt, einen Teil des geleisteten Kaufpreises, den wir nach unserem Ermessen bestimmen, zu behalten. Die Rücksendung erfolgt auf ihre Kosten und das Datum des Poststempels ist bei Rückgabe verbindlich.
Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Passform können nicht beanstandet werden.
10. Höhere Gewalt
Kann eniline GmbH trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignisse, Streik, Krieg, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Kriminalität usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, wird die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für entstehende Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beauftragung gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der eniline GmbH in Bern.
Der Auftraggeber bestätigt mit Annahme der Auftragsbestätigung, dass er mit diesen AGB einverstanden ist. Er akzeptiert sie als Bestandteil des mit eniline.ch abgeschlossenen Vertrages.
Bern, April 2020
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (physischer Shop & Informationen auf eniline.ch)
1. Geltungsbereich
Alle unsere Verkäufe und Lieferungen unterliegen vollumfänglich den nachfolgenden Geschäftsbedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den AGB werden nur durch schriftliche Bestätigung unsererseits rechtswirksam.
Nachfolgend wird die rechtliche Beziehung zwischen unseren Kunden (Auftraggeber) und eniline GmbH (Auftragnehmer) klar geregelt. Der Einfachheit halber wird jeweils nur die männliche Form verwendet. Selbstverständlich richtet sich das Angebot an Männer und an Frauen.
2. Vertragsinhalt
(1) Der Auftraggeber kann bei einem der eniline GmbH beauftragten Repräsentanten, Aufträge erteilen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Auftragsbestätigung entgegennimmt.
(2) Der Auftraggeber gibt beim Auftragnehmer Kleidungsstücke nach Mass in Auftrag. Diese werden in dem ausgewählten Stoff, nach Körpermassen und Wünschen des Auftraggebers individuell angefertigt.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ausgewählten Artikel und Formen, nebst Sonderwünschen zu überprüfen.
3. Abweichungen
(1) Änderungswünsche können nach Auftragserteilung nicht angenommen werden.
(2) Abweichungen von bestellten Kaufprodukten (insbesondere bezüglich Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe, Abmessungen, sonstige Eigenschaften usw.) und Dienstleistungen von der Offerte/Lieferung sind zulässig, sofern sie die Leistung der bestellten Produkte erfüllen.
(3) Der Auftraggeber sichert die Richtigkeit der erfassten Masse zu.
(4) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erforderliche Änderungen aufgrund fehlerhaft übermittelter Masse oder eingetretener figürlicher Veränderungen von ihm zu vertreten sind und zu seinen Lasten gehen.
4. Lieferfristen
(1) Unsere Lieferfristen sind als annähernd und freibleibend zu betrachten.
(2) Unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse höherer Gewalt, von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb oder beim Hersteller, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen bleiben vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend.
(3) Ein Rücktritt des Käufers vom Vertrag oder Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen.
5. Lieferung
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt nach Wunsch persönlich an die mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferadresse. Sie kann auch in Wabern abgeholt werden.
(2) Bei Versandlieferungen gilt die Lieferung als erfüllt, sobald die Ware unser Haus verlässt. Versand –und Transportschäden (z.B. Beschädigung, Verluste) gehen nicht zu unseren Lasten und sind vom Auftraggeber ausschliesslich beim jeweiligen Transporteur geltend zu machen.
6. Preise
(1) Massgebend sind unsere schriftlich offerierten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sie verstehen sich inkl. MWST, Porto und Verpackung in Schweizer Franken oder in der offerierten bzw. bestätigten Währung.
(2) Allfällige Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für mehrmaliges Zusenden, wenn der Auftraggeber Lieferungen nicht annimmt und daher eine erneute Zusendung erfolgt.
(3) Für Termine an einem anderen Standort als eniline GmbH, Wabern, verrechnen wir CHF 1.- pro Kilometer ab Gurtenareal, 3084 Wbern.
7. Zahlung
(1) Die Zahlung ist bei der ersten Anprobe oder bei Auslieferung der bestellten Kleider fällig
(2) Zahlung innert 10 Tagen netto ohne Skontoabzug. Die eniline GmbH ist berechtigt, die üblichen Verzugszinsen zu verlangen.
Bei Bestellungen ab CHF 1000.00 gilt folgender Zahlungsmodus:
½ der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, ½ 10 Tage nach erfolgter Auslieferung.
(3) Zahlungen erfolgen mit Debit- oder Kreditkarten, in bar, per Bankeinzug oder Überweisung auf das Konto des Auftragnehmers.
(4) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, schuldet der Käufer zusätzlich einen Verzugszins von 5% p.a. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens sowie der Vertragsrücktritt und die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen bleibt von eniline GmbH vorbehalten.
(5) Bei Zahlungen mit Kreditkarten (Visa, Master) verrechnet eniline eine Gebührenanteil von 2% der Bruttosumme.
8. Urheber- und Reproduktionsrechte
(1) Der Auftraggeber haftet für allfällige Verletzungen von Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechten in Bezug auf seine Wünsche bzw. Bestellung. Eine Haftung der eniline GmbH ist ausgeschlossen.
9. Nachlieferungsrecht
(1) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Oberstoffe lebendige Werkstoffe sind und es trotz sorgfältigster Bearbeitung auch unter Zugrundelegung gleicher Masse zu Form- und Gestaltungsunterschieden kommen kann. Der Auftraggeber erkennt daher an, dass geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform einen Mangel der bestellten Ware nicht begründen können.
(2) Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware einschliesslich Transportschäden muss der Auftraggeber unverzüglich bei Anlieferung spätestens jedoch 5 Tage nach Erhalt unter genauer Beschreibung schriftlich anzeigen. (s. Punkt 12))
(3) Bei Mangelhaftigkeit der Ware ist der Auftragnehmer zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt eine Kaufpreisherabsetzung (Minderung) oder eine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Bei einer Wandlung ist der Auftraggeber zu einer vorherigen vollständigen Rücksendung der Ware verpflichtet.
(4) Mängel sind gegenüber der eniline GmbH, Gurtenareal, 3084 Wabern anzuzeigen. Anstelle der schriftlichen Anzeige an obige Adresse ist eine Anzeige per E-Mail an: info@eniline.ch statthaft.
10. Garantie & Haftung
(1) Unsere Garantie beschränkt sich auf die Qualität der Produkte gemäss unseren Angaben. Bei fehlerhafter Ware wird nur der Warenwert ersetzt. Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
(2) Sollte ausnahmsweise ein Mangel eintreten, so räumt der Auftraggeber eniline GmbH das Recht ein, die mangelhafte Ware so rasch als möglich kostenlos zu ersetzen oder zu verbessern.
11. Höhere Gewalt
(1) Kann eniline GmbH trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignisse, Streik, Krieg, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Kriminalität usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
12. Mängelrüge
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel innerhalb von 5 Tagen ab Anprobe- oder Lieferdatum schriftlich zu melden. Vor einer Rücksendung ist eniline GmbH in jedem Falle zu orientieren. Geht innert dieser Frist keine Mängelrüge des Auftraggebers ein, so gilt die Bestellung nach Art. 370 OR als genehmigt.
(2) Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Passform können nicht beanstandet werden. (s. auch Punkt 9)
13. Widerrufs- und anwendbares Recht
(1) Da der Auftrag Waren und Produkte zum Inhalt hat, die nach individuellen Kundenwünsche und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, ist die Anwendung eines Rückgaberechts für das vorliegende Vertragsverhältnis ausgeschlossen
(2) Für entstehende Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beauftragung gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.
14. Erfüllungsort und Gerichtstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der eniline GmbH in CH 3011 Bern.
Der Auftraggeber bestätigt mit der Annahme der Auftragsbestätigung oder der Offerte (ausgehändigt oder per Email, dass er mit diesen AGB einverstanden ist. Er akzeptiert sie als Bestandteil des mit eniline GmbH abgeschlossenen Vertrages.
Bern, Juni 2016